ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Marke: Berghaus / berghaus.house)
Stand: 23.02.2026
An der Vertragsabwicklung sind zwei Unternehmen beteiligt:
Hersteller & Verkäufer
Isella Group Sp. z o.o.
ul. Jana Kasprowicza 15/2
31-523 Kraków, Polen
KRS: 0000848153
NIP: PL 9452236349
IBAN: PL71 1240 1444 1978 0010 9990 9366
BIC: PKOPPLPWXXX | Bank Pekao S.A.
Kontakt & Kundenportal
berghaus.house
Portal: my.berghaus.house
Partner: berghaus.house/partner
E-Mail: info@berghaus.house
Tel.: +49 2359 809 285 5
Vertr. durch: Dennis Czekalla
USt-IdNr.: DE342205660
Service- & Logistikpartner
Isella Deutschland GmbH
Beethovenstraße 9
58566 Kierspe, Deutschland
HRB 9950 (AG Iserlohn)
USt-IdNr.: DE342205660
IBAN: DE56 4586 1665 0007 0004 90
BIC: WELADED1KMZ
Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen und Rollenverteilung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Tiny Houses, Modulhäusern, Trailern, Ersatzteilen und Zubehör (nachfolgend einzeln oder zusammen „Produkt“ bzw. „Produkte“) unter der Marke Berghaus / berghaus.house.
(2) An der Vertragsabwicklung sind zwei Unternehmen beteiligt:
a) Isella Group Sp. z o.o. (nachfolgend „Hersteller“) – Vertragspartner des Käufers für Fertigung, Verkauf, Fakturierung, Gewährleistung und Garantie.
b) Isella Deutschland GmbH (nachfolgend „Servicepartner“) – verantwortlich für Transport, Logistik, lokalen Vor-Ort-Service und als Ansprechpartner für den Käufer im deutschsprachigen Raum.
(3) Der Hersteller und der Servicepartner können autorisierte Vertriebspartner (nachfolgend „Vertriebspartner“) einsetzen, die den Käufer vor Ort beraten, den Vertragsschluss vermitteln und als lokaler Ansprechpartner fungieren. Vertriebspartner handeln als selbständige Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB; sie werden nicht Vertragspartner des Käufers. Der Kaufvertrag kommt auch bei Einschaltung eines Vertriebspartners ausschließlich zwischen dem Hersteller und dem Käufer zustande. Die aktuell autorisierten Vertriebspartner sind auf der Webseite berghaus.house/partner einsehbar. Im Kundenportal wird dem Käufer der ihm zugeordnete Vertriebspartner angezeigt.
(4) Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Hersteller und dem Käufer zustande. Der Servicepartner und ggf. der Vertriebspartner handeln im Rahmen der Vertragsanbahnung als Vermittler und im Rahmen der Vertragserfüllung als Erfüllungsgehilfe des Herstellers für die ihnen jeweils zugewiesenen Leistungen.
(5) Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(6) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(7) Nutzungszweck und gewerbliche Vermietung: Der Käufer gibt bei Vertragsschluss im Kundenportal an, ob das Produkt überwiegend zu privaten Zwecken oder zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur Vermietung) erworben wird. Als gewerbliche Nutzung im Sinne dieser AGB gilt insbesondere die regelmäßige oder gewerblich organisierte Vermietung des Produkts, etwa über Buchungsplattformen (z. B. Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt) oder im Rahmen eines Beherbergungsbetriebs. Wer das Produkt zur gewerblichen Vermietung erwirbt, handelt als Unternehmer im Sinne von Abs. 6. Ändert sich der Nutzungszweck nach Vertragsschluss (z. B. späterer Beginn einer Vermietungstätigkeit), hat der Käufer den Hersteller hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
(8) Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag gehen diesen AGB vor. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen.
(9) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Rollenverteilung
| Leistungsbereich | Hersteller (PL) | Servicepartner (DE) | Vertriebspartner |
|---|---|---|---|
| Kaufvertrag & Fakturierung | ✓ Vertragspartner | – Vermittler | – Vermittler |
| Fertigung & Produktion | ✓ Verantwortlich | – | – |
| Transport & Logistik | – | ✓ Verantwortlich | – |
| Abnahme & Übergabe | ✓ Verantwortlich | ✓ Durchführung | ✓ Unterstützung |
| Gewährleistung & Garantie | ✓ Anspruchsgegner | ✓ Lokaler Ansprechp. | ✓ Lokaler Ansprechp. |
| Kundenportal | ✓ Betreiber | ✓ Lokaler Support | ✓ Lokaler Support |
| Vor-Ort-Service | ✓ Auftraggeber | ✓ Durchführung | ✓ Durchführung |
| Beratung & Vertrieb | – | ✓ DACH-Region | ✓ Lokal |
| Baurechtl. Unterstützung | – | ✓ Koordination | ✓ Koordination |
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt über das Kundenportal my.berghaus.house. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite berghaus.house stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die Webseite wird vom Servicepartner betrieben; Vertragspartner des Käufers wird ausschließlich der Hersteller.
(2) Der Käufer gibt durch die digitale Annahme des Kaufvertrages im Kundenportal ein verbindliches Kaufangebot gegenüber dem Hersteller ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Hersteller dieses Angebot durch Bestätigung im Portal und per E-Mail annimmt.
(3) Mit dem Vertragsschluss wird dem Käufer automatisch ein persönliches Profil im Kundenportal zugeordnet. Gleiches gilt bei Abschluss eines gesonderten Dienstleistungsvertrags über baurechtliche Unterstützungsleistungen mit dem Servicepartner oder einem Vertriebspartner. Die Zugangsdaten werden dem Käufer per E-Mail übermittelt.
(4) Angebotsphase und Projektvorschau: Bei Angebotsanfragen wird ein temporäres Projekt im Kundenportal (my.berghaus.house) angelegt. Der Interessent erhält einen passwortgeschützten Zugangslink zur Einsicht seines Projekts. In der Projektvorschau kann der Interessent einsehen: das aktuelle Angebot sowie alle vorherigen Angebotsversionen, den Bereich „Berghaus Wissen“ mit allgemeinen Produktinformationen, Videos und Tipps, seine hinterlegten Kontaktdaten, die er selbst bearbeiten und ergänzen kann. Die im Rahmen der Angebotsphase erhobenen Daten (Name, Kontaktdaten, Projektspezifikation) werden zum Zweck der Vertragsanbahnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Kommt kein Vertrag zustande, werden die Daten nach 12 Monaten automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mit Vertragsschluss wird das temporäre Projekt in ein vollständiges Kundenkonto überführt (vgl. Abs. 3). Der Interessent wird hierüber per E-Mail informiert.
(5) Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein individualisiertes Produkt handelt, für das Projekte gefertigt und Produktionsmaterialien gesichert werden, sind Änderungen der Ausführung nach dem Vertragsschluss nur auf Anfrage gegen Berechnung der Zusatzkosten und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 300,00 € netto möglich.
(6) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Herstellers.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der im Bestimmungsland des Käufers jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fakturierung erfolgt durch den Hersteller. Die anwendbare Mehrwertsteuer wird dem Käufer im Kaufvertrag und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Transportkosten werden gesondert vom Servicepartner in Rechnung gestellt, sofern eine Lieferung durch den Servicepartner vereinbart ist. Bei Abholung ab Werk entfallen die Transportkosten.
(3) Sofern im Kaufvertrag nicht abweichend vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan für den Kaufpreis (ohne Transportkosten):
a) 1. Rate (60 %) – fällig innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss.
b) 2. Rate (20 %) – fällig innerhalb von 5 Werktagen nach Baustart.
c) 3. Rate (20 %) – fällig nach erfolgter Freigabe, vor Lieferung.
(4) Die Leistungspflichten des Herstellers (insbesondere der Beginn der Fertigung und die Einplanung des Fertigungstermins) stehen unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der 1. Rate gemäß Abs. 3 lit. a) auf dem Konto des Herstellers. Der Kaufvertrag kommt gemäß § 2 Abs. 2 zustande; vor Eingang der 1. Rate ist der Hersteller nicht zur Leistung verpflichtet. Geht die 1. Rate nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss ein, ist der Hersteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Produkt im Eigentum des Herstellers (Eigentumsvorbehalt).
§ 4 Lieferung und Transport
(1) Der im Kaufvertrag angegebene Fertigungstermin ist ein voraussichtlicher Termin. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder sonstige nicht vom Hersteller zu vertretende Umstände (z. B. Pandemien oder Epidemien, schwere Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen) verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Hersteller wird den Käufer unverzüglich über Verzögerungen informieren.
(2) Hinsichtlich der Rechte des Käufers bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer wird über den Bearbeitungsstatus seines Auftrags fortlaufend über das Kundenportal my.berghaus.house informiert.
(3) Bei Lieferschwierigkeiten von Baustoffen stimmt der Käufer einem von ihm ausgewählten Ersatzmaterial zu. Die Auswahl erfolgt über das Kundenportal.
(4) Ab Werk (EXW): Sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Bereitstellung des Produkts ab Werk in Kraków (EXW gemäß Incoterms® 2020). Der Käufer organisiert und trägt den Transport ab Werkstor auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung am Werkstor auf den Käufer über.
(5) Lieferung durch den Servicepartner (DAP): Wird im Kaufvertrag eine Lieferung vereinbart, übernimmt der Servicepartner (Isella Deutschland GmbH) die Organisation und Durchführung des Transports als Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante der vereinbarten Lieferadresse (DAP gemäß Incoterms® 2020). Die Lieferdauer ab Ladedatum beträgt ca. 2 bis 5 Tage (je nach Entfernung, Wetterbedingungen, Situation auf der Transportstrecke). Die Transportkosten werden dem Käufer gesondert vom Servicepartner in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Eintreffen an der vereinbarten Lieferadresse auf den Käufer über.
(6) Transportart: Die Transportart richtet sich nach den Maßen und dem Gewicht des Produkts:
a) Normaltransport: Das Produkt wird mit einem Zugfahrzeug über die Straße transportiert, sofern die zulässigen Maße und Gewichte für den Straßentransport eingehalten werden.
b) Schwertransport: Sofern die Maße oder das Gewicht des Produkts die zulässigen Grenzen für den Normaltransport überschreiten, erfolgt der Transport als genehmigungspflichtiger Schwertransport. Die Mehrkosten (Genehmigungen, Begleitfahrzeuge, Sondertransportversicherung) trägt der Käufer. Der Servicepartner informiert den Käufer frühzeitig über die Erforderlichkeit eines Schwertransports.
(7) Transportkosten und -versicherung: Die voraussichtlichen Transportkosten werden dem Käufer vor Vertragsschluss vom Servicepartner als separates Angebot unterbreitet. Der Servicepartner schließt für jeden Transport eine Transportversicherung ab. Die Kosten der Versicherung sind in den Transportkosten enthalten. Transportschäden sind unverzüglich bei Übergabe zu dokumentieren und dem Servicepartner innerhalb von 24 Stunden über das Kundenportal my.berghaus.house anzuzeigen.
§ 5 Abladen und Mitwirkungspflichten des Käufers
(1) Das Abladen des Produkts am Lieferort erfolgt durch den Käufer. Die vertragliche Transportleistung des Servicepartners ist mit dem Eintreffen des Produkts an der vereinbarten Adresse (z. B. Grundstücksgrenze) erfüllt und abgeschlossen.
(2) Ablademittel: Der Käufer hat für den Liefertag geeignete Ablademittel bereitzustellen:
a) Normaltransport auf Trailer: Ein Traktor oder eine andere Zugmaschine, um das Produkt vom Transportfahrzeug auf das Grundstück zu ziehen.
b) Schwertransport auf LKW: Ein Kran mit ausreichender Tragfähigkeit, um das Produkt vom LKW auf das Grundstück zu heben. Die Organisation und Kosten des Krans trägt der Käufer.
(3) Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Zufahrtswege zur Lieferadresse frei und entsprechend breit sind. Ist die Zufahrt für das Fahrzeug nicht befahrbar oder das Produkt an der vorgesehenen Stelle nicht entladbar, trägt der Käufer alle zusätzlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch eine Gebühr von 200,00 € exkl. MwSt.
(4) Dem Käufer wird gewährt, die Lieferadresse bzw. die Abladestelle bis spätestens 5 Werktage vor Lieferdatum im Umkreis von 3 km zu ändern.
(5) Das Grundstück muss eben und fest sein, um das Versinken des Produkts im Boden zu vermeiden.
§ 6 Freigabe und Abnahme
(1) Die Freigabe des Produkts richtet sich nach der im Kaufvertrag gewählten Option (persönlich, per Foto/Video oder Sofortfreigabe). Die Kommunikation zur Freigabe erfolgt über das Kundenportal my.berghaus.house.
(2) Zahlungsverzug nach Freigabe: Leistet der Käufer nach erfolgter Freigabe die fällige Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung, steht dem Hersteller folgendes Wahlrecht zu:
a) Rücktritt vom Vertrag: Der Hersteller kann vom Vertrag zurücktreten und das Produkt anderweitig verkaufen oder als Musterprodukt verwenden. Der bereits angezahlte Betrag wird dem Käufer nach Abzug einer Entschädigung innerhalb von 4 Wochen zurückgezahlt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten (Bearbeitungskosten, Gewinnverlust, Aufwandsentschädigung, Kosten für den Weiterverkauf eines personalisierten Produktes); sie beträgt höchstens 35 % des Kaufpreises. Dem Käufer steht der Nachweis geringerer Kosten offen.
b) Bestehen auf Vertragserfüllung: Der Hersteller kann auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die ausstehende Zahlung nebst Verzugszinsen gerichtlich geltend machen. Dem Käufer wird hierfür eine angemessene Nachfrist gesetzt.
(3) Verzugskosten: Im Falle des Zahlungsverzugs trägt der Käufer sämtliche durch den Verzug verursachten Kosten, insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB), Lagerkosten für das Produkt ab Verzugsbeginn sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Maßgeblich ist das Datum auf dem Übergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll wird vom Käufer online im Kundenportal my.berghaus.house ausgefüllt und digital bestätigt – ebenso wie die vorherige Freigabe. Anspruchsgegner für alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist der Hersteller.
(2) Der Hersteller gewährt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus folgende freiwillige Garantien ab dem Datum der Übergabe:
a) 10 Jahre auf die Konstruktion des Holzständerwerks (tragende Struktur, Dämmung), auf Dächer, sofern es sich um eine Stahlblechkonstruktion handelt, sowie auf die Außenfassade, sofern es sich um eine Außenfassade aus recyceltem Kunststoff handelt.
b) 5 Jahre auf die Elektroinstallation und Wasserinstallation.
c) 2 Jahre auf alle übrigen Bestandteile (insbesondere Einbauten, Türen, Beschläge, Oberflächen, Elektrogeräte), soweit nicht gesetzlich länger. Für Elektrogeräte (z. B. Kühlschrank, Herd, Boiler, Klimaanlage) gilt die Garantie des jeweiligen Geräteherstellers; die freiwillige Garantie des Herstellers ist auf zwei Jahre begrenzt.
d) Fenster – differenzierte Garantie:
– Jahre 1–2: Vollgarantie auf sämtliche Fensterkomponenten (Fensterscheibe, Rahmen, Beschläge, Profile, Dichtungen) einschließlich der Dichtheit der Fenster.
– Jahre 3–5 – Fensterprofile: Garantie auf die Profile der Fenster für insgesamt 5 Jahre ab Übergabe.
– Jahre 3–5 – Fensterscheibe und Dichtheit: Garantie auf die Fensterscheibe sowie die Dichtheit der Fenster für insgesamt 5 Jahre ab Übergabe, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Käufer eine jährliche Inspektion der Fenster durch den Servicepartner durchführen lässt. Die Kosten der jährlichen Inspektion sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden dem Käufer gesondert vom Servicepartner in Rechnung gestellt. Unterbleibt die jährliche Inspektion, entfällt die Garantie auf die Fensterscheibe und die Dichtheit ab dem Zeitpunkt der versäumten Inspektion.
– Jahre 3–5 – Rahmen: Garantie auf die Fensterrahmen für insgesamt 5 Jahre ab Übergabe.
(3) Garantiebedingung – halbjährliche Garantierückmeldung: Die freiwillige Garantie gemäß Abs. 2 lit. a)–c) besteht nur, wenn der Käufer in Abständen von jeweils 6 Monaten ab Übergabe eine Garantierückmeldung über das Kundenportal einreicht. Die Rückmeldung muss aktuelle Fotos und Videos des Produkts umfassen, die den Zustand der Konstruktion, der Installationen und der Gesamtsubstanz dokumentieren. Der Servicepartner ist berechtigt, im Rahmen der Prüfung zusätzliche Fotos oder Videos anzufordern, um die Bausubstanz zu beurteilen. Der Servicepartner gibt dem Käufer auf Basis der Rückmeldung ein Feedback und ggf. Hilfestellungen zur Pflege und Instandhaltung des Produkts. Unterbleibt eine Rückmeldung trotz Erinnerung durch den Hersteller (mindestens 14 Tage Nachfrist), ruht die freiwillige Garantie ab dem Zeitpunkt der versäumten Fälligkeit bis zur Nachholung der Rückmeldung. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
(4) Lokale Abwicklung: Gewährleistungs- und Garantieanfragen werden über das Portal eingereicht. Der Servicepartner bzw. der zuständige Vertriebspartner fungiert als lokaler Ansprechpartner und koordiniert im Auftrag des Herstellers die Begutachtung und ggf. die Nachbesserung vor Ort.
(5) B2B-Abweichung: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
(6) Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind:
- Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder vom Käufer verursachte Beschädigungen.
- Natürliche Eigenschaften von Holz (Schwinden, Quellen, Verfärbungen, Risse, Verwindung, Harzaustritt).
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, falsche Bedienung, unsachgemäße Wartung, mechanische Veränderung, Gewaltanwendung, natürlichen Verschleiß sowie Sturm- und sonstige Wetterschäden.
- Mit dem Hersteller nicht abgestimmte An- oder Umbauten.
- Öffnung des versiegelten Elektrokastens oder nicht vereinbarte Eingriffe in die Elektroinstallation.
(7) Müssen Elektrogeräte ausgetauscht oder repariert werden, hat der Hersteller das Recht, das Gerät durch ein Unternehmen seiner Wahl reparieren oder durch ein gleichwertiges Gerät austauschen zu lassen.
(8) Sollten einzelne Teile fehlerhaft sein, behält sich der Hersteller deren Nachbesserung vor. Gelingt die Nachbesserung nicht, erfolgt ein Austausch oder eine nachträgliche Preisminderung.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Hersteller haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Transporthaftung: Für Schäden, die während des Transports entstehen, haftet der Servicepartner nach den Bestimmungen des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB bzw. CMR bei grenzüberschreitendem Transport). Die Haftung des Herstellers für Transportschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Bagatellschäden bis zu 100,00 € exkl. MwSt. übernimmt der Käufer im Einzelfall. Diese Bagatellgrenze gilt erst ab dem 13. Monat nach Übergabe; innerhalb der ersten zwölf Monate werden alle Mängel ohne Bagatellgrenze bearbeitet.
(4) Eventuelle Folgeschäden wie reine Vermögensschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Pflichten des Käufers
Trailer:
(1) Sollte der Käufer ein Produkt auf einem zugelassenen Anhänger erwerben, ist er verpflichtet, diesen innerhalb von 7 Werktagen ab- oder umzumelden. Unterlässt der Käufer dies, trägt er die dem Hersteller daraus entstehenden Kosten (Versicherung, Steuer, Haftungsrisiko), mindestens jedoch 50,00 € exkl. MwSt. pro angefangenem Monat Verspätung. Dem Käufer steht der Nachweis geringerer Schäden offen.
Bedienungsanleitungen:
(2) Der Käufer hat die Pflicht, sich mit allen Instruktionen und Bedienungsanleitungen, die ihm über das Kundenportal my.berghaus.house bereitgestellt werden, bekannt zu machen und dies innerhalb von 5 Werktagen über das Portal zu bestätigen.
Nivellierung und Aufstellung:
(3) Das Produkt muss nach dem Aufstellen so nivelliert werden, dass es auch langfristig sicher steht. Der Käufer prüft mindestens in halbjährlichen Abständen, ob die Nivellierung gegeben ist, und trägt das Ergebnis der Prüfung im Kundenportal my.berghaus.house ein. Wenn ein Fenster oder eine Tür schwergängig wird, deutet dies auf eine veränderte Aufstellsituation hin.
(4) Die Regulation von Fenstern und Türen nach der Lieferung liegt in der Verantwortung des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Winterbetrieb und Heizung:
(5) Wenn im Winter das Produkt nicht beheizt wird, ist das Wasser aus allen Geräten abzulassen und alle Hähne zu öffnen. Der Wasserzulauf zum Produkt muss frostsicher verlegt oder beheizt sein.
(6) Bei eingebauten Fußbodenheizungen darf das Thermostat auf maximal 27 °C eingestellt werden. Auf Stellen mit Fußbodenheizung dürfen keine großflächigen Gegenstände unmittelbar auf den Fußboden gelegt werden. Bei großflächigen Möbelstücken (z. B. Couch, Matratze) ist eine Unterlüftung von mindestens 6 cm erforderlich. Der Käufer wurde darüber informiert, dass in den kälteren Wintermonaten die Fußbodenheizung alleine ggf. nicht ausreichend ist; sofern ein Holzfußboden verbaut ist, wird der Einsatz einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage mit Heizfunktion) oder eines anderen geeigneten Heizkörpers als zusätzliche Heizquelle empfohlen.
Photovoltaik:
(7) Energiespeicher von Photovoltaikanlagen dürfen nicht mit Gegenständen bedeckt werden. Eine gute Luftzirkulation ist durch den Käufer zu gewährleisten.
Baugenehmigung, Statik und Wärmeschutz:
(8) Die Ausführung des Produkts ist grundsätzlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Es ist Aufgabe des Käufers, vor Vertragsunterschrift bei der zuständigen Behörde zu erfragen, ob ein Baugesuch, eine Statik und/oder ein Wärmeschutznachweis erforderlich ist.
(9) Unterstützungsleistungen: Der Servicepartner und die autorisierten Vertriebspartner bieten dem Käufer ausdrücklich Unterstützung bei der Erstellung von Standsicherheitsnachweisen (Statik), Wärmeschutznachweisen (z. B. GEG-Nachweis) und der Vorbereitung von Bauanträgen an. Die Koordination dieser Nachweise erfolgt durch den Servicepartner bzw. Vertriebspartner; die fachliche Erstellung wird durch von diesen beauftragte externe Fachleute (z. B. Architekten, Bauphysiker, Statiker) als Subunternehmer durchgeführt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags, sondern werden als separate Dienstleistung zwischen dem jeweiligen Partner und dem Käufer vereinbart und gesondert vergütet. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genehmigungsfähigkeit dieser Unterlagen, da sie den jeweiligen lokalen Bauvorschriften unterliegen und von Dritten erstellt werden. Für diese Leistungen wird zwischen dem Servicepartner bzw. Vertriebspartner und dem Käufer ein gesonderter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Die Gewährleistung für die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses Dienstleistungsvertrags und nicht nach den Gewährleistungsregelungen des § 7 dieser AGB. Änderungen der Spezifikation nach Vertragsschluss des Dienstleistungsvertrags, die eine Überarbeitung bereits erbrachter Leistungen erfordern, werden nach Aufwand gesondert berechnet; es fällt mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 300,00 € netto an. Der Hersteller ist berechtigt, die in diesem Absatz genannten Unterstützungsleistungen auch unmittelbar oder durch von ihm beauftragte Dritte zu erbringen. In diesem Fall wird der Dienstleistungsvertrag direkt zwischen dem Hersteller und dem Käufer geschlossen. Die Koordination und Kommunikation mit dem Käufer kann weiterhin über den Servicepartner oder den zuständigen Vertriebspartner erfolgen.
(10) Empfehlung zur Vorab-Beauftragung: Der Hersteller empfiehlt dem Käufer dringend, die erforderlichen Nachweise (Statik, Wärmeschutz) und die Klärung der Genehmigungsfähigkeit am geplanten Aufstellort vor Abschluss des Kaufvertrags beim Servicepartner oder Vertriebspartner zu beauftragen. Das Genehmigungsrisiko trägt ausschließlich der Käufer. Der Hersteller haftet nicht für fehlende, verspätete oder fehlerhafte Nachweise. Die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern gemäß § 1 Abs. 5–7 dieser AGB gilt für den Dienstleistungsvertrag entsprechend; insbesondere beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern ein Jahr.
(11) Der Käufer hat sich vor Vertragsunterzeichnung davon überzeugt, dass die kommunalen, behördlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. Campingplatz) für das Aufstellen des Produkts eingehalten werden. Eine Rücknahme des Vertragsgegenstandes wegen einer nicht erteilten Genehmigung wird explizit ausgeschlossen.
Kamininstallation:
(12) Im Falle einer Installation eines Kamins verpflichtet sich der Käufer, sich über die örtlichen Bestimmungen des zuständigen Schornsteinfegers in Kenntnis zu setzen. Beauftragt der Käufer den Hersteller mit einer solchen Installation, sind die Anforderungen vom Käufer zu nennen und in einer von beiden Parteien unterschriebenen Leistungsbeschreibung festzulegen. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, sollten die örtlichen Bestimmungen durch die beschriebene Installation nicht eingehalten werden.
Regenrinne:
(13) Der Käufer wurde darüber informiert, dass der Hersteller die Anbringung einer Regenrinne empfiehlt.
Kleine Räumlichkeiten und Luftfeuchtigkeit:
(14) Aufgrund der kompakten Bauweise der Produkte entsteht in den Räumlichkeiten bei alltäglichen Tätigkeiten (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen, Atmen) verhältnismäßig schnell eine erhöhte Luftfeuchtigkeit. Eine dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit kann zu Schimmelbildung, Kondenswasser an Fenstern und Schäden an der Bausubstanz führen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die relative Luftfeuchtigkeit in den Räumlichkeiten dauerhaft gering zu halten – optimalerweise unter 50 %. Der Hersteller empfiehlt hierzu dringend die Auswahl mindestens einer der folgenden Lösungen:
a) Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage mit Heizfunktion): Reguliert neben der Temperatur auch aktiv die Luftfeuchtigkeit durch Entfeuchtung der Raumluft.
b) Rekuperator (Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung): Sorgt für einen kontinuierlichen Luftaustausch und führt feuchte Raumluft kontrolliert nach außen ab, während die Wärmeenergie der Abluft zurückgewonnen wird.
(15) Schäden, die nachweislich auf eine dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit zurückzuführen sind (insbesondere Schimmelbildung, Quellschäden, Kondenswasserschäden), sind von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, sofern der Käufer keine ausreichenden Maßnahmen zur Regulierung der Luftfeuchtigkeit getroffen hat.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
(1) Da es sich bei den Produkten um individuell gefertigte Erzeugnisse handelt, sind diese von Umtausch oder Rücknahme ausgenommen.
(2) Widerrufsrecht: Sämtliche Produkte werden nach den individuellen Vorgaben des Käufers gefertigt (Grundriss, Maße, Materialwahl, Ausstattung, Farbgestaltung). Die individuelle Konfiguration wird im Kaufvertrag dokumentiert. Da es sich bei jedem Produkt um eine Spezialanfertigung handelt, die nach Kundenspezifikation gefertigt wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Die Rechte des Käufers bei Lieferverzug des Herstellers (insbesondere das Recht zur Fristsetzung und zum Rücktritt) richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Kundenportal und Kommunikation
(1) Der Hersteller betreibt unter my.berghaus.house ein digitales Kundenportal (nachfolgend „Portal“). Das Portal ist der zentrale Kommunikationskanal für die gesamte Vertragsabwicklung nach Vertragsschluss. Der technische Betrieb und Support des Portals wird durch den Servicepartner unterstützt.
(2) Mit Annahme des Kaufvertrages oder mit Abschluss eines gesonderten Dienstleistungsvertrags über baurechtliche Unterstützungsleistungen wird dem Käufer automatisch ein persönliches Profil im Portal zugeordnet. Die Zugangsdaten werden per E-Mail übermittelt.
(3) Über das Portal werden insbesondere abgewickelt:
- Statusmeldungen zum Fertigungsfortschritt
- Kommunikation zur Freigabe und Abnahme (inkl. Fotos und Videos)
- Übergabeprotokoll und Abnahmeerklärung
- Halbjährliche Garantierückmeldungen (Fotos und Videos)
- Auswahl von Ersatzmaterialien bei Lieferschwierigkeiten
- Reklamationen und Gewährleistungsanfragen
- Serviceanfragen und allgemeine Anfragen zum Produkt
- Bereitstellung von Dokumenten (Rechnungen, Anleitungen, Protokolle)
- Bestätigung der Kenntnisnahme von Bedienungsanleitungen
- Nivellierungsprüfungen und Zustandsberichte
(4) Reklamationen: Reklamationen und Gewährleistungsansprüche sind über das Portal einzureichen und mit Fotos und/oder Videos zu belegen. Der Käufer hat dem Hersteller oder dem Materialhersteller die Möglichkeit einer Begutachtung zu ermöglichen. Der Servicepartner bzw. der zuständige Vertriebspartner koordiniert die Abwicklung im Auftrag des Herstellers.
(5) Reaktionsfristen: Der Hersteller bestätigt den Eingang einer Reklamation innerhalb von 24 Stunden und gewährleistet eine erste Stellungnahme innerhalb von weiteren 72 Stunden. Die Kommunikation erfolgt sowohl über das Portal als auch parallel per E-Mail.
(6) E-Mail-Benachrichtigungen: Sämtliche über das Portal versandten Nachrichten, Statusmeldungen und Dokumente werden dem Käufer zusätzlich per E-Mail an die im Vertrag hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.
(7) Technische Störungen: Sollte das Portal vorübergehend nicht verfügbar sein, können Reklamationen und dringende Anfragen hilfsweise per E-Mail an info@berghaus.house eingereicht werden. Der Hersteller wird den Käufer über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit über das Vorliegen oder den Umfang eines Mangels, kann der Hersteller einen Gutachter bestimmen und mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Die Kosten des Gutachtens trägt die unterlegene Partei; bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig geteilt.
(2) Hinweis gemäß § 36 VSBG: Der Hersteller nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Für den gesonderten Dienstleistungsvertrag über baurechtliche Unterstützungsleistungen gilt dieser Hinweis entsprechend für den Servicepartner.
(3) Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass auf jegliche Überweisungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag keine Meldepflicht nach § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) besteht, da es sich um Zahlungen in Zusammenhang mit der Einfuhr einer Ware handelt, die bereits durch die Rechnungsstellung des Herstellers automatisch gemeldet wird.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Hersteller, der Servicepartner und ggf. die Vertriebspartner erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Käufers (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten) im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO sind der Hersteller und der Servicepartner. Die im Rahmen der baurechtlichen Unterstützungsleistungen beauftragten externen Fachleute (Architekten, Bauphysiker, Statiker) verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers als eigenständige Verantwortliche im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit. Vertriebspartner verarbeiten personenbezogene Daten als eigenständige Verantwortliche im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit. Die interne Aufgabenverteilung ergibt sich aus einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO, deren wesentlicher Inhalt dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
(2) Die Nutzung des Kundenportals my.berghaus.house erfordert die Verarbeitung von Zugangsdaten und Kommunikationsinhalten. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und des Kundenservice verarbeitet.
(3) Es gelten die Datenschutzbestimmungen, einsehbar unter berghaus.house/datenschutz. Der Käufer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–20 DSGVO. Anfragen können sowohl an den Hersteller als auch an den Servicepartner gerichtet werden.
(4) Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Kaufvertrag (Hersteller):
a) Zwischen Unternehmern (B2B): Es gilt polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kraków, Polen.
b) Gegenüber Verbrauchern (B2C): Es gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO). Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers (Art. 18 Brüssel-Ia-VO).
(2) Transport (Servicepartner): Für Ansprüche aus dem Transport gilt deutsches Recht. Bei grenzüberschreitendem Transport findet die CMR-Konvention Anwendung. Gerichtsstand für Transportstreitigkeiten ist der Sitz des Servicepartners, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Baurechtliche Dienstleistungen (Servicepartner): Für Ansprüche aus dem gesonderten Dienstleistungsvertrag über baurechtliche Unterstützungsleistungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Servicepartners (Kierspe).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Diese AGB gelten für alle unter § 1 Abs. 2 und 3 genannten Unternehmen und Partner gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. Bei Fragen zur Zuständigkeit wenden Sie sich bitte an info@berghaus.house.